Verfasst von:
MarcusK am
20.03.2009 06:11
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THEMA: Berufsbegleitendes Studium |
Sg. Damen und Herren!
Ich habe bereits viele Forumseinträge bezüglich diesem Thema in Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzbarkeit gefunden und gelesen. Zwei Fragen meinerseits sind jedoch noch unbeantwortet geblieben und hoffe auf Ihre professionelle Hilfe:
Ich fahre täglich mit meinem PKW von meinem Wohnsitz (Wien) zu meinem Arbeitgeber (Wien) und anschließend in die Fachhochschule (ebenfalls Wien). Dort sind jedoch Parkgebühren zu entrichten.
Kann ich diese Parkgebühren zusätzlich zum Kilometergeld absetzen oder sind diese dort inbegriffen? Wenn nicht, gibt es eine Einschränkung die ich beachten muss?
Wie kann ich die täglich zurückgelegten Kilometer korrekt berechnen um diese für das Studium absetzen zu können? Wohnsitz -> FH und FH -> Wohnsitz
Auch wenn diese Reihenfolge nicht stimmt, da ich dazwischen in die Firma fahre? Wie müsste dies im Fahrtenbuch korrekt dargestellt werden?
Was akzeptiert das Finanzamt diesbezüglich?
Vielen Dank für Ihre Antworten,
freundliche Grüße
Marcus
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Verfasst von:
MarcusK am
20.03.2009 06:11
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Verfasst von:
Justin am
20.03.2009 06:11
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THEMA: Re: Berufsbegleitendes Studium |
Hallo.
Die Parkgebühren sind mit dem KM-Geld abgegolten.
Die Strecke Wohnsitz - Arbeitsstelle wird mit dem Verkehrsabsetzbetrag/Pendlerpauschale abgegolten. Sie können also nur die Strecke Arbeitsplatz - FH zusätzlich als WK geltend machen. Im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, dann lässt sich herausfiltern welche Strecke für die WK zurückgelegt wurden. Ansonsten Nachweis über die belegten Kurse (damit is klar, dass sie irgendwie hinmüssen auch).
mfg, justin.
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