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Verfasst von: chrissti am 02.06.2009 13:34
 


THEMA:  Pivatanteil PKW/Abschreibung
Hallo, ich bin seit kurzem als "Neuer Selbstständiger" (E/A Rechnung) tätig und habe eine Frage zu meinem gebrauchten PKW (geschätzte Nutzungsdauer 5 Jahre), den ich zu 50% betrieblich nutzen möchte. Den Privatanteil der Nutzung schätze ich mit 50%. Nehme ich daher in das Anlageverzeichnis den PKW mit der Hälfte des geschätzten Wertes auf ("Einbringung in das Betriebsvermögen")? Und schreibe dann immer die Hälfte des Wertes aufgeteilt auf die 5 Jahre ab? Eine Frage habe ich noch zu der Möglichkeit Verluste (Anlaufverluste) mit künftigen Gewinnen auszugleichen: Wird ein Verlust (1.Jahr) im nächsten Jahr sofort als Ausgabe verbucht? Was passiert, wenn im 2. Jahr noch Anlaufverluste entstehen, werden die Verluste des 1. und 2. Jahres aufsummiert und dann erst mit dem nächsten Gewinn ausgeglichen? Ich würde mich über eine Beantwortung freuen, vielen Dank.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 02.06.2009 13:34
 


THEMA:  Re: Pivatanteil PKW/Abschreibung
Wie Sie beschrieben haben - so wird´s gemacht. Aber: Sie müssen überwiegend den PKW betrieblich nutzen, um ihn ins Betriebsvermögen aufnehmen zu können.
Verfasst von: Ulla4U am 02.06.2009 13:34
 


THEMA:  Pivatanteil PKW/Abschreibung
Hallo! Ich habe meinen PKW 2007 im Betriebsvermögen (PA
Verfasst von: Chris am 07.10.2009 07:42
 


THEMA:  RE: Pivatanteil PKW/Abschreibung
Ich möchte dazu noch eine Frage stellen: Mein privates Auto ist bereits 8 Jahre alt. Ich beabsichtige es jetzt 1 oder 2 jahre überwiegend betrieblich zu nutzen. Kann ich die Restnutzungsdauer mit 1 bzw. 2 Jahren annehmen? Als Wert würde ich den Händlerverkaufswert laut Eurotax ansetzen. Geht das? MfG
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