Verfasst von:
Mani am
23.02.2009 16:55
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THEMA: Eine knifflige Frage... |
hello!
eine frage die mir kopfzerbrechen bereitet...
ich bin derzeit für ca. 3 monate arbeitslos und beziehe natürlich auch arbeitslosengeld.
so weit so gut...
nun ist es so das ich mit meinen internetseiten auf welcher werbebanner vorhanden sind werbeeinnahmen generiere.
ich weis das ich bis zur geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen kann...
und jetzt das szenario..
ich erwirtschafte mit den werbebannern einige hundert euro jedes monat aber dieser betrag gelangt NICHT zur auszahlung. das heisst diese beträge werden erst in einem halben jahr oder vielleicht auch erst nächstes jahr an mich ausgezahlt! hat dies irgendwelche auswirkungen auf meinen leistungsanspruch weil ich denke mich zu entsinnen das einnahmen erst dann als wirksam gelten wenn sie auf mein konto kommen. das heisst ich erwirtschafte dieses geld zwar jetzt schon wärend meiner arbeitslosigkeit aber ich bekomme das geld nicht sondern erst in vielen monaten. ist das ein korrekter vorgang oder könnte mir das meinen leistungsanspruch kosten - sprich rückforderung?
Die eigentliche frage ist also... ist ein zuverdienst erst dann ein solcher wenn er zur auszahlung gelangt?
Danke
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.02.2009 16:55
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THEMA: Re: Eine knifflige Frage... |
Steuertechnisch gesehen haben Sie Recht.
Aber meines Wissens gilt für das Ams der Zeitraum, in welchem das Einkommen erwirtschaftet wurde.
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