HalliHallo!
Frage für die Umsatzsteuervoranmeldung: Wie man weiss werden ja online-Werbeleistungen die ein österreichischer Bürger zb. in den USA vollbringt auch in den Usa umsatzsteuerpflichtig. Eben weil der Leistungsort in dem Fall eine amerikanische Firma ist.
Muss man so einen Betrag den man für diese Leistung bekommt nun in der Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt reinschreiben? Oder schreibt man ihn unter Punkt 000 hinein, rechnet ihn dann aber in Punkt 011 (Ausfuhrlieferungen) wieder weg? Also quasi eine Nullrechnung?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
lg wolf
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