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Verfasst von: Valentin am 26.02.2009 20:00
 


THEMA:  Studiengebühren: Geringfügig+Honarnote
Habe letztes Jahr brutto 4820,66 EUR verdient und bin somit ärgerlicherweise um 65 EUR unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 4886,14, aber der ich keine Studiengebühren zahlen muss. Ich habe allerdings im letzten Jahr auch einmalig auf Honorarnotenbasis 120 EUR verdient. Da ich nun eine Einkommenssteuererklärung machen muss, habe ich einige Fragen: 1.) Muss ich für die selbstständige Tätigkeit eine Steuernummer beantragen? Oder einen Gewerbeschein besitzen um diese Tätigkeit (es war eine kurze EDV Einschulung) überhaupt gemacht haben zu dürfen? 2.) Werde ich diese 120 EUR versteuern müssen? Ich habe ja in dem Monat in dem ich die Honorarnote gelegt habe insgesamt über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verdient? mfg und vielen Dank im Voraus! Valentin
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.02.2009 20:00
 


THEMA:  Re: Studiengebühren: Geringfügig+Honarnote
Wenn Sie weniger als € 10.000,-- im Jahr verdient haben brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung zu machen.
Verfasst von: Diego am 26.02.2009 20:00
 


THEMA:  Re: Studiengebühren: Geringfügig+Honarnote
Hi Valentin! Ich habe genau das gleiche Problem wie du, hast du schon was näheres rausgefunden? danke! d.
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