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Verfasst von: michael123 am 23.02.2009 16:36
 


THEMA:  Studium - Absetzbarkeit
Nun ist ja auch ein Studium welches nichts mit dem derzeitigem Arbeitsplatz zu tun hat, im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs absetzbar. Dazu einige Fragen: 1.)Ist nur die Studiengebühr oder auch der Öh Beitrag absetzbar? 2.) Computer bzw. Laptop Ist dieser Absetzbar? Wenn ja, ist mir klar durch afa auf 3 Jahre sofern der Kaufpreis mehr als 400€, jedoch nur zu 60% (Privatnutzung). 3.)Kosten für Computertisch und Schreibtischsessel. Beides weniger als 400 € gekostet. Absetzbarkeit ja/nein sowie zu 60% oder volle Absetzbarkeit (100%) im selben Jahr? Mit bestem Dank im Voraus. Michael
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.02.2009 16:36
 


THEMA:  Re: Studium - Absetzbarkeit
1) auch der ÖH-Beitrag 2) Ja 3) Nein
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