Nun ist ja auch ein Studium welches nichts mit dem derzeitigem Arbeitsplatz zu tun hat, im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs absetzbar. Dazu einige Fragen:
1.)Ist nur die Studiengebühr oder auch der Öh Beitrag absetzbar?
2.) Computer bzw. Laptop
Ist dieser Absetzbar? Wenn ja, ist mir klar durch afa auf 3 Jahre sofern der Kaufpreis mehr als 400€, jedoch nur zu 60% (Privatnutzung).
3.)Kosten für Computertisch und Schreibtischsessel. Beides weniger als 400 € gekostet. Absetzbarkeit ja/nein sowie zu 60% oder volle Absetzbarkeit (100%) im selben Jahr?
Mit bestem Dank im Voraus.
Michael |
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