Guten Tag,
ich lasse regelmäßig von Freiberuflern im Ausland (England) Katalogleistungen erbringen (Website, Grafiken gestalten..).
Was muß ich bei der Rechnung beachten, damit das Finanzamt diese akzeptiert? Der Dienstleister hat keine UID und stellt Rechnungen auf seinen Namen aus.
Brauche ich einen deutschen Werkvertrag oder kann ich die Rechnungen ganz normal behandeln.
Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen nicht enthalten.
Danke |
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