Verfasst von:
Victoria am
28.02.2009 18:36
|
|
THEMA: geringer nebenverdienst bei 40h Vollzeit |
Hallo!
Ich habe im vergangenen Jahr 2 Vorträge gehalten und insgesamt 750€ an Honorarnoten gestellt - die Firma hat das auch nach §109 gemeldet - mein Dilemma ist nun dass ich, wenn ich meine Betriebskosten abziehe auf 2 Möglichkeiten komme: Wenn ich noch genügend Rechnungen finde und unter 730 € falle muss ich keine Einkommenstuererklärung abgeben und bleibe bei der Arbeitnehmerveranlagung - dort muss ich es aber auch irgendwo angeben..nur wo? Und wie?
Variante Nummer 2: Ich finde nicht mehr alle Rechnungen und wende den pauschalierten Betrag von 6% an - das wären dann 45€ - genug um mich ebenfalls unter die Grenze zu bringen. Muss ich diesen Pauschalbetrag irgendwo beantragen?
Soll ich einfach gewinne aus selbständiger Arbeit von 705€ anführen und die Arbeitnehmerveranlgung ganz normal durchfhren?
Danke für die Hilfe! |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.02.2009 18:36
|
|
|
|