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Verfasst von: Victoria am 28.02.2009 18:36
 


THEMA:  geringer nebenverdienst bei 40h Vollzeit
Hallo! Ich habe im vergangenen Jahr 2 Vorträge gehalten und insgesamt 750€ an Honorarnoten gestellt - die Firma hat das auch nach §109 gemeldet - mein Dilemma ist nun dass ich, wenn ich meine Betriebskosten abziehe auf 2 Möglichkeiten komme: Wenn ich noch genügend Rechnungen finde und unter 730 € falle muss ich keine Einkommenstuererklärung abgeben und bleibe bei der Arbeitnehmerveranlagung - dort muss ich es aber auch irgendwo angeben..nur wo? Und wie? Variante Nummer 2: Ich finde nicht mehr alle Rechnungen und wende den pauschalierten Betrag von 6% an - das wären dann 45€ - genug um mich ebenfalls unter die Grenze zu bringen. Muss ich diesen Pauschalbetrag irgendwo beantragen? Soll ich einfach gewinne aus selbständiger Arbeit von 705€ anführen und die Arbeitnehmerveranlgung ganz normal durchfhren? Danke für die Hilfe!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2009 18:36
 


THEMA:  Re: geringer nebenverdienst bei 40h Vollzeit
Wenn Sie unter 730,-- bleiben, dann können Sie eine ANVA machen.Dort brauchen Sie denZuverdienst nirgends eintragen.
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