Verfasst von:
Edmina am
26.02.2009 06:19
|
|
THEMA: Freier DV und Anstellung |
hallo,
ich war im jahr 2008 von jänner bis sept. als freie dienstnehmerin beschäftigt und seit sept bin ich angestellt bei einem anderen unternehmen.
bei der einkommensteuererklärung für 2008 wurde als bemessungsgrundlage auch der verdienst aus dem angestelltenverhältnis herangezogen, obwohl mir davon ja schon lohnsteuer abgezogen wurde.
ist das korrekt?
danke!
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
26.02.2009 06:19
|
|
THEMA: Re: Freier DV und Anstellung |
Das Jahreseinkommen ist für die Einkommensteuer die Bemessungsgrundlage. Die bereits bezahlte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
|
|
|
Verfasst von:
Fardoussa am
25.12.2014 03:56
|
|
THEMA: RE: Freier DV und Anstellung |
errichtet und nicht zu knapp kalkuliert weerdn, denn zu dem eigentlich Kaufpreis kommen noch die Kaufnebenkosten hinzu. Dazu ze4hlen die Kosten ffcr den Notar, die Grunderwerbsteuer und ggfs. den Makler. Je nach |
|
|
|