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Verfasst von: Anita J am 26.02.2009 06:24
 


THEMA:  Freibetrag
Liebes Forum, habe gestern meinen Steuerausgleich für 2008 online vorberechnen lassen und oh überraschung habe um die 200 Euro Nachzahlung zu leisten. Bis dato habe ich immer eine Rückzahlung erhalten. ich denke dies hat mit der Abgabe der Mitteilung zum Freibetragsbescheid(§62 Z.8 EStG 1988) zu tun. Ich hatte 2008 weder Sonderausgaben noch Werbungskosten, nur der Lohnzettel der Firma wurde ans Finanzamt übermittelt. Bin ich Recht in der Annahme das, wenn ich diese Mitteilung nicht abgegeben hätte keine Nachzahlung zu leisten hätte? Ich bitte um Aufklärung, da ich mir ansonsten nicht zu erklären weiß, wieso dieses jahr alles anders ist.... mfg Anita J.
Verfasst von: Jutta Rapp am 26.02.2009 06:24
 


THEMA:  Re: Freibetrag
Da Sie selbst sagen, dass im Jahr 2008 keine Sonderausgaben und Werbungskosten angefallen sind, Sie jedoch einen FBB bei der Personalverrechnung berücksichtigen ließen, wird dies der Grund für die Nachzahlung sein. Dieser Nachzahlung werden Sie nicht entgehen können. Das Finanzamt wird Sie auffordern eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
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