Verfasst von:
Florian am
28.02.2009 17:04
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THEMA: Einkommenssteuerbescheid -nachträgliche Verminderung der Werbungskosten möglich? |
Ich bin Student und arbeite 20 Stunden angestellt. Ich habe meine Arbeitnehmerveranlagung für 2008 bereits gemacht und den Einkommenssteuerbescheid gestern erhalten. Mein Problem ist folgendes: hat man im Kalenderjahr 2008 mehr als 4886,14 Euro verdient, wird man von den Studiengebühren befreit. Ich habe 5550 Euro verdient, jedoch meine Studiengebühren für SS08 und WS08/09 als Werbungskosten angegeben. Daraus resultiert ein Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid von 4763 Euro, also ein Niedrigeres als notwendig um befreit zu werden. Gibt es eine Möglichkeit gegen den Bescheid zu berufen und die zugesprochenen Werbungskosten zu verringern? Nach Telefonaten mit meinem zuständigen Finanzamt und der AK wurde mir gesagt, dass die einzige Möglichkeit darin besteht anzugeben ich hätte die Studiengebühren "doch nicht" bezahlt. Da ich diese nicht refundiert bekommen werde, frage ich mich ob ich argumentieren kann, jemand Anderer(Eltern, Ehepartnerin)habe meine Studiengebühren finanziert.
Vielen Dank
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Verfasst von:
kiloweise am
28.02.2009 17:04
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THEMA: Re: Einkommenssteuerbescheid -nachträgliche Verminderung der Werbungskosten möglich? |
Oje, ärgerliches Problem.
Es kann aber (zu deinen Gunsten) sein (ich habe da nicht den vollen Durchblick), dass die Werbungskosten für die Bemessung, ob man über oder unter der Grenze für Studiengebührenbefreiung ist, gar nicht berücksichtigt werden. Es gab ein Rundschreiben des Ministeriums, laut dem für die Beurteilung, ob "Erwerbstätigkeit" vorliegt, allein "Bruttobezüge (210)" der EST-Erkl. herangezogen werden. Siehe hier unter Punkt II:
http://images.derstandard.at/2009/02/24/BMWF-Stud.pdf
Löst das dein Problem? Ich hoffe ja. Ich selbst warte auch gerade auf meinen ESt-Bescheid und bange auch, dass dort mehr als das Geforderte als Einkommen aufscheint.
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