Muss bei nicht-endbesteuerten Kapitalerträgen (Zinsen, Substanzgewinne aus Aktienfonds, WP-Depot im Ausland) immer eine Einkommenssteuererkärung abgegeben werden? Oder gibt es einen Freibetrag bzw. eine Bagatellgrenze?
Ich bin unselbstständig, also Lohnsteuerzahler.
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