Guten Tag
Ich habe im April meinen Wohnort gewechselt und hätte daher seit damals Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Ich habe daran allerdings nie gedacht und wurde erst jetzt darauf aufmerksam. Kein Problem, man kann ja die Pendlerpauschale auch im Nachhinien via Arbeitnehmerveranlagung beantragen und bekommen. Allerdings lauteten auch meine Lohnzetttel bis vor kurzem noch auf meine alte Adresse und nicht auf meine seit April gültige für die mir auch Pendlerpauschale zustehen würde (war mein Versäumnis, habe mich nie darum gekümmert). Habe ich jetzt trotzdem Anspruch auf ein Pendlerpauschale für die Zeit seit April 2008 oder nicht?
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