Verfasst von:
Philipp am
04.03.2009 18:30
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THEMA: Gewerbe Privatentnahme |
Hallo,
ich betreibe ein Kleingewerbe (Handel) und bestelle bei meinen Lieferanten auch öfters für den Eigenbedarf!
Wie schaut das nun buchhaltungstechnisch aus (einfach die Rechnung überhaupt nicht in die Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben Rechnung) aufbehmen??
Danke und schöne Grüße,
Philipp
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Verfasst von:
Philipp am
04.03.2009 18:30
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Verfasst von:
egon am
04.03.2009 18:30
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THEMA: Re: Gewerbe Privatentnahme |
Es ist nicht auszuschließen, dass das Finanzamt eine Querprüfung, wurden alle Verkäufe des Lieferanten als Einkauf bei Ihnen verbucht, durchführt um etwaige Schwarzverkäufe aufzudecken.
Ich würde empfehlen, wenn möglich bereits vom Lieferanten einen Vermerk auf die Rechnung drucken lassen, für Eigenbedarf.
Diese Rechnungen würde ich bei den Buchhaltungsunterlagen aufbewahren jedoch nicht verbuchen.
Variante: Einkauf verbuchen, Erlös als Eigenverbrauch buchen (ust-pflichtig)
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