Verfasst von:
Verena Gursch am
27.02.2009 19:14
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THEMA: steuerausgleich |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe den Steuerausgleich gemacht, habe aber erfahren, dass man die Pendlerpauschale auch absetzen kann. Kann ich diese noch im Nachhinein einreichen? Ich bin Studentin und zahle Studiengebühren. Da ich nicht wusste, dass man diese auch absetzen kann, darf ich diese noch nachträglich einreichen? Falls nicht würde sich ein Steuerberater auszahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Verena Gursch |
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Verfasst von:
;-) am
27.02.2009 19:14
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