Ich bin in meinem Hauptberuf Angestellte und nebenberuflich mit Werkvertrag Trainer in der Erwachsenenausbildung. Ich bin mit den Aufwandsentschädigungen GSVG-befreit (Hostasch-Erlaß) und unterliege der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung gem. § 4 Abs. 4 ASVG.
Muß ich jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuer) machen, oder doch eine Einkommensteuererklärung (ich mache keinen Gewinn!)
Danke für die hilfreiche Unterstützung
lg
Edith
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