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Verfasst von: Edith am 01.03.2009 12:20
 


THEMA:  Werkvertrag und Ang.
Ich bin in meinem Hauptberuf Angestellte und nebenberuflich mit Werkvertrag Trainer in der Erwachsenenausbildung. Ich bin mit den Aufwandsentschädigungen GSVG-befreit (Hostasch-Erlaß) und unterliege der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung gem. § 4 Abs. 4 ASVG. Muß ich jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuer) machen, oder doch eine Einkommensteuererklärung (ich mache keinen Gewinn!) Danke für die hilfreiche Unterstützung lg Edith
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.03.2009 12:20
 


THEMA:  Re: Werkvertrag und Ang.
Sie können eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
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