Erstmals für das Jahr 2008 gibt es im Formular L1 den Punkt "Ergänzende Angaben bei Erfüllen bestimmter grenzüberschreitender Kriterien."
In meinem Fall geht es um einen Pensionisten der sowohl eine Österreichische als auch eine Pension aus dem EU-Raum bezieht.
Meine Frage wäre jetzt ob dieser Sachverhalt automatisch zu einer Pflichtveranlagung führt? Im Formular steht zwar "Hinweise dazu finden sie im Steuerbuch 2009" - gefunden habe ich dazu leider nichts genaues.
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.03.2009 17:31