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Verfasst von: h. s. am 03.03.2009 10:06
 


THEMA:  Vermietung eigene Arbeitszeit
Vermiete in meinem zweistöckige Einfamilienhaus den untern teil. Oben wohne ich. Wenn jetzt beim Mieter ein Problem hat zbsp. das Licht funktioniert nicht oder eine Wasserleitung ist defekt usw... Kann ich dann meine Arbeitszeit für die Reperatur von der Miete abziehen und zahle ich dann dadurch weniger Einkommenssteuer ?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.03.2009 10:06
 


THEMA:  Re: Vermietung eigene Arbeitszeit
Nein, das können Sie nicht.Sie können Ihr Leistung höchstens dem Mieter weiterverrechnen.
Verfasst von: h. s. am 03.03.2009 10:06
 


THEMA:  Re: Vermietung eigene Arbeitszeit
Kann ich es nicht als Betriebsausgaben geltend machen ? Was ist mit dem Zeitaufwand für die Mietvertagserstellung, Nebenkostenabrechnung usw...
Verfasst von: Jutta Rapp am 03.03.2009 10:06
 


THEMA:  Re: Vermietung eigene Arbeitszeit
Diese Zeiten fallen unter Vermögensverwaltung
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