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Verfasst von: halod am 06.03.2009 07:25
 


THEMA:  E1
Hallo, ich habe 2008 neben meiner unselbständigen Vollzeitbeschäftigung einmalig eine Honorarnote (ohne UmSt) über ca. 3000Euro ausgestellt. Ausgaben: Kilometergeld ca. 600Eur. Nun stellt sich die Frage ob bei der Online-E1-Erklärung in KZ9400: 2400Eur und bei KZ9160: 600Eur richtig und vollständig eingetragen sind. (Steuernummer vorhanden, einmalige Note) danke! halod
Verfasst von: halod am 06.03.2009 07:25
 


THEMA:  Re: E1 Honorarnote und Vollzeit Unselbständig
Korrektur: Kennzahl 9040 statt 9400.
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