Hallo,
ich habe 2008 neben meiner unselbständigen Vollzeitbeschäftigung einmalig eine Honorarnote (ohne UmSt) über ca. 3000Euro ausgestellt.
Ausgaben: Kilometergeld ca. 600Eur.
Nun stellt sich die Frage ob bei der Online-E1-Erklärung in KZ9400: 2400Eur und bei KZ9160: 600Eur richtig und vollständig eingetragen sind.
(Steuernummer vorhanden, einmalige Note)
danke!
halod |
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