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Verfasst von: Klaudia am 03.03.2009 10:08
 


THEMA:  Zahnersatz - Arbeitnehmerveranlagung
Hallo! Ich hätte da eine Frage: Ich kenne mich da mit dem Formular für die Arbeitnehmerveranlagung nicht aus: und zwar steht da, dass man seinen Zahnersatz steuerlich absetzen kann. Ich wollte fragen welchen Betrag ich da anführen muss? Beispiel: ich habe für den Zahnersatz direkt beim Zahnarzt ca. € 3000 gezahlt - davon aber von der Krankenkasse 1400 zurückbekommen. Welchen Betrag muss ich da angeben? die vollen 3000? oder "meinen" Anteil von 1600? Vielen lieben Dank! LG Klaudia
Verfasst von: Jutta Rapp am 03.03.2009 10:08
 


THEMA:  Re: Zahnersatz - Arbeitnehmerveranlagung
Es ist jener Betrag einzusetzen, den Sie letztendlich bezahlt haben, also abzüglich der Vergütung.
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