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Verfasst von: Birgit Bugelmüller am 05.03.2009 07:45
 


THEMA:  sva nachzahlung
sehr geehrte damen und herren kann ich eine sva-nachzahlung betreffend das jahr 2006 die dann 2008 bezahlt wurde im steuerbescheid 2009 geltend machen? falls ja - ich bin zur zeit in karenz und werde die höchgrenze für zuverdienst erreichen - macht es sinn diese nachzahlung (über 4000 euro) trotzdem im jahr 2009 geltend zu machen, oder ist es besser, falls möglich dies irgendwie rückwirkend für das jahr 2006 zu machen ( einkommen im jahr 2006 ca 40000 euro) herzlichen für ihre mühe, lg birgit
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 05.03.2009 07:45
 


THEMA:  Re: sva nachzahlung
Sie können die Zahlung in dem Jahr geltend machen, in dem diese bezahlt wurde. In Ihrem Fall also 2008.
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