Ich versuche seit einiger Zeit eine Antwort auf folgende Frage zu bekommen:
Mein Mann und ich sind beide selbständig (Künstler/neue Selbständige). Wir zahlen keine Umsatzsteuer und haben beide weniger als €10.000 Gewinn im Jahr. Aber mehr als die SVA Bemessungsgrundlage. Wir sind beide seit 2007 selbständig und bezahlen zur Zeit die Mindestvorschreibung (ca. €150) pro Monat.
Wenn wir laut Finanzamt keine Einkommenssteuererklärung machen müssen, wie findet die SVA dann heraus, was für ein Einkommen wir haben? Schicke ich denen das Ergebnis meiner Einnahmen/Ausgabenrechnung? Laut Auskunft bei der SVA muss ich eine Einkommensteuererklärung machen, sobald ich über die Mindestgrenze (also über die 6000er Grenze) komme. Stimmt das?
mfg
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