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Verfasst von: kaernten22 am 16.03.2009 07:18
 


THEMA:  nebenberufliche Trainerin
Ich bin neben meiner Tätigkeit als Angestellte als Trainerin in der Erwachsenenbildung tätig. Meine Fragen dazu: 1) Lt. Infos Internet muss ich ab Einnahmen 730 EUR/Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen. Ist damit gemeint, dass - die Einnahmen oder - der verbleibende Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) diesen Betrag von 730 EUR/Jahr nicht übersteigen dürfen? 2) Muss ich Einnahmen/Ausgaben-Rechnung immer machen - egal ob über oder unter 730 EUR/Jahr? 3) Wie hoch ist die Besteuerung, wenn ich die 730 EUR überschreite? 4) Kann ich Kosten für ein Arbeitszimmer (i.d. gleichen Wohnung), auf irgendeine Weise absetzen?
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.03.2009 07:18
 


THEMA:  Re: nebenberufliche Trainerin
1) Die Gewinngrenze beträgt jährlich € 730 2) Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist als Beilage zur Einkommensteuererklärung zu erstellen 3) Das kommt auf das gesamte Jahreseinkommen an, ein Berechnungsprogramm gibt es unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm 4) Wenn Sie die Tätigkeit als Trainerin in diesem Raum ausüben, können die anteiligen Kosten abgesetzt werden.
Verfasst von: Edith am 16.03.2009 07:18
 


THEMA:  Re: nebenberufliche Trainerin
google doch mal nach dem Hostasch-Erlaß für nebenbrufliche Trainer in der Erwachsenenausbildung, nur so ei Tipp lg Edith
Verfasst von: Edith am 16.03.2009 07:18
 


THEMA:  Re: nebenberufliche Trainerin
google doch mal nach dem Hostasch-Erlaß für nebenberufliche Trainer in der Erwachsenenausbildung, nur so ein Tipp lg Edith
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