Verfasst von:
kaernten22 am
16.03.2009 07:18
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THEMA: nebenberufliche Trainerin |
Ich bin neben meiner Tätigkeit als Angestellte als Trainerin in der Erwachsenenbildung tätig. Meine Fragen dazu:
1) Lt. Infos Internet muss ich ab Einnahmen 730 EUR/Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen. Ist damit gemeint, dass
- die Einnahmen oder
- der verbleibende Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
diesen Betrag von 730 EUR/Jahr nicht übersteigen dürfen?
2) Muss ich Einnahmen/Ausgaben-Rechnung immer machen - egal ob über oder unter 730 EUR/Jahr?
3) Wie hoch ist die Besteuerung, wenn ich die 730 EUR überschreite?
4) Kann ich Kosten für ein Arbeitszimmer (i.d. gleichen Wohnung), auf irgendeine Weise absetzen?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
16.03.2009 07:18
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THEMA: Re: nebenberufliche Trainerin |
1) Die Gewinngrenze beträgt jährlich € 730
2) Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist als Beilage zur Einkommensteuererklärung zu erstellen
3) Das kommt auf das gesamte Jahreseinkommen an, ein Berechnungsprogramm gibt es unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm
4) Wenn Sie die Tätigkeit als Trainerin in diesem Raum ausüben, können die anteiligen Kosten abgesetzt werden.
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Verfasst von:
Edith am
16.03.2009 07:18
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Verfasst von:
Edith am
16.03.2009 07:18
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