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Verfasst von: nik_t am 27.05.2008 11:44
 


THEMA:  Urlaubsauszahlung
Stimmt es, daß es bei einer Auszahlung des Resturlaubsanspruchs einen Unterschied gibt ob man den Arbeitgeber verlässt (und diese Zahlung dann voll versteuert wird) oder ob man beim Dienstgeber weiterbeschäftigt ist und die Auszahlung nur mit 6% Lohnsteuer versteuert wird ??
Verfasst von: Jutta Rapp am 27.05.2008 11:44
 


THEMA:  Re: Urlaubsauszahlung
Die Urlaubsersatzleistung wird in einen laufenden Bezug und eine Sonderzahlung geteilt. Nur die Sonderzahlungen werden mit dem begünstigten Steuersatz versteuert.
Verfasst von: Christine am 27.05.2008 11:44
 


THEMA:  Re: Urlaubsauszahlung
Nur 1/6 des laufenden Jahresbezuges wird mit dem günstigen 6%-igen LSt.Satz versteuert. Das ist üblicherweise das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Eine Urlaubsauszahlung unter Beibehaltung des Dienstverhältnisses wird daher im Endeffekt nach dem Lohnsteuertarif - so wie ein laufender Bezug - versteuert und ist ausserdem arbeitsrechtlich verboten.
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