Guten Tag,
ich ersuche um kurze Info, ob ein OG-Gesellschafter (50%), der eine unselbstaendige Arbeit nachgeht und nebenbei OG-Gesellschafter ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Der Gesellschafter muss jedes Jahr eine zwei-monatige Pause seiner unselbstaendigen Arbeit machen und wuerde in dieser Zeit gerne Arbeitslosengeld beantragen.
Die OG arbeitet zumeist fuer den Arbeitgeber des OG-Gesellschafters und hat nur einen sehr geringen Umsatz. (ca. 10.000 Euro im Jahr).
Vielen Dank!
|
|