Verfasst von:
Tane am
07.03.2009 20:34
|
|
THEMA: Honorarnote |
Hallo,
ich brauche bitte dringend Informationen zu folgendem Sachverhalt.
Ich habe für meine Beratungstätigkeit von Prviatpersonen (Gewerbeschein) bisher Honorarnoten ausgestellt, jedoch ist darauf kein Steuersatz ausgewiesen (nicht aus Bösartigkeit sondern aufgrund einer Falschinformation). Meine Einkünfte aus dieser selbständigen und einer zusätzlichen unselbständigen Erwerbstätigkeit überschreiten 30.000€/Jahr (brutto) nicht.
Nun wollte ich wissen, welche Konsequenzen ein nicht ausgewiesener Steuersatz hat und ob ich tatsächlich Honorarnoten stellen darf oder es eine Rechnung sein muss.
Danke für ihre Hilfe! |
|
|
Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
07.03.2009 20:34
|
|
THEMA: Re: Honorarnote |
Liebe(r) Tane,
ein weit verbreiteter Irrtum. Was stimmt: Honorarnote = Rechnung. Sofern Sie nicht USt-pflichtig sind (und das sind Sie nicht mit unter 30.000,- Jahresumsatz), ist ein nicht ausgewiesener Steuersatz richtig, sofern Sie nicht auf USt-Pflicht freiwillig optieren.
|
|
|
|