Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage:
Wenn ich, ausschließlich selbständig tätig, mein Auto meinem Lebensgefährten zur Verwendung überlasse, dieser ist auch selbständig tätig, wie löse ich das Problem, dass meine und seine Kosten in die Buchhaltung einfließen können. Darf ich denn ein Auto "vermieten"? Bzw. muss ich oder muss er ein Fahrtenbuch schreiben?. Ich fahre tatsächlich jeden Tag dieselbe Strecke auf der Hin - und Heimfahrt. Er aber nutzt den PKW für viele hundert Kilometer tagsüber.D.h. ich fahre tgl. 100 km (6x in der Woche)und er tagsüber zwischen 50 und 500 km ebenfalls Mo-Sa.Meine Kilometer sind nachvollziehbar auch ohne Fahrtenbuch, allerdings fährt er jeden Tag andere km. Mit meinen gefahrenen Kilometern komme ich damit an die 30000km. Lohnt es überhaupt, noch weitere km anzugeben, wenn nur max. 30.000km abgesetzt werden können? Und kann ich mir dann evtl. das Schreiben des Fahrtenbuchs ersparen?
Mit freundlichen Grüßen
Renate R.
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