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Verfasst von: rainer am 20.03.2009 14:22
 


THEMA:  Berufsgruppenpauschale
Hallo, ich bin seit Juni 2008 im Vertrieb tätig. Ich kann also für diese Zeit (Juni bis Dezember 208) die Berufsgruppenpauschale in Anspruch nehmen, oder? In der Zeit von Jänner bis Ende Mai war ich jedoch nicht im Vertrieb tätig. Kann ich für die Zeit von Jänner bis Mai 2008 Werbungskosten gelend machen, denn wenn ich das ganze Jahr im Vertrieb tätig gewesen wäre könnte ich ja keine weiteren Werbungskosten aufführen. Wie wird die Berufsgruppenpauschale eigentlich berechnet (Welche Grundlage....)? vielen Dank rainer
Verfasst von: rainer am 20.03.2009 14:22
 


THEMA:  Re: Berufsgruppenpauschale
Hallo, ich glaube meine Frage dürfte untergegangen sein. lg rainer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.03.2009 14:22
 


THEMA:  Re: Berufsgruppenpauschale
Ja, Sie können von Jänner bis Mai Werbungskosten geltend machen. Das Pauschale wird von den Bruttobezügen abzüglich der steuerfreien Bezüge u. abzügl. d. sonstigen Bezüge berechnet.
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