Liebe Beraterinnen und Berater,
habe 1998 eine bereits bestehende Eigentumswohnung vom Vorbesitzer erworben. Finanziert habe ich sie per Kredit; die Wohnbaudarlehen habe ich übernommen und zahle sie weiter.
Kann ich in der ESt-Erklärung die jährlichen Kreditzinsen bzw. Teiltilgungen meines Kredites absetzen, oder ginge das nur, wenn die Wohnung neu errichtet worden wäre?
Kann ich die Zahlungen für die Wohnbaudarlehen absetzen?
Danke und lg,
Arden |
|