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Verfasst von: hoda am 09.03.2009 17:01
 


THEMA:  Absetzung von Einkommensteuer für normale Sachen
Hallo Ich habe einige Fragen zwar : 1-Ich bin ein Einzelunternehmer und brauche für meine Arbeit immer neue Bekleidung ( wie Anzüge,usw.) oder muss ich immer gepflegt aussehen (wie Frisurbesuch)und jetzt die Frage ist dass ich diese Ausgaben auch von meinem Einkommensteuer absetzen kann ? was muss ich beachten damit ich später beim Nachweisen (wenn Finanzamt von mir Nachweis verlangt)kein Problem bekommen kann! 2- Resturantbesuche mit Kunden oder den Personen mit denen ich auf Provisionsbasis arbeite, wie kann ich diese Ausgaben absetzen? nochmal die Frage dazu was muss ich beachten damit ich später beim Nachweisen (wenn Finanzamt von mir NAchweis verlangt)kein Problem bekommen kann! Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten! LG hoda
Verfasst von: BLA am 09.03.2009 17:01
 


THEMA:  Re: Absetzung von Einkommensteuer für normale Sachen
1) Definitiv nein. (Ein Bauarbeiter könnte allenfalls seine Bauarbeiter-Handschuhe absetzten, ein Arzt nichteinmal seine weißen Socken bzw. weißen T-Shirts) Anzüge (und generell ALLES was auch irgendwie THEORETISCH privat getragen werden könnte sind definitiv nicht absetzbar. 2) Sind generell nicht abzugsfähig. Ausnahmen gibt es, wenn das Essen der Werbung diente und die Betrieblich oder berufliche Veranlassung weitaus überwog. Dann sind die Kosten zu 50% abzugsfähig. (Einkommensteuerrechtilch - Ust zu 100%) Auf dem Beleg sind Verhandlungspartner (Name) und der Zweck der Besprechung zu vermerken. Bloße Gasthauszettel werden nicht anerkannt. Da ich kein Steuerberater bin, bitte meine Antwort mit "vorsicht genießen" ;-)
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