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Verfasst von: Eveline Einser am 10.03.2009 08:50
 


THEMA:  legal Nachhilfeunterricht geben
Hallo, ich gebe in der Woche ca. 2-4 Stunden Nachhilfeunterricht und würde daher gerne wissen, was ich hierbei dem Finanzamt melden muss (wenns offiziell sein soll) Muss ich irgendetwas anmelden (Gewerbe wahrscheinlich nicht)? Wie berücksichtige ich dieses Einkommen, muss ich dafür eine Einkommensteuererklärung abgeben? (und den Gewinn mit Überschussrechnung ermitteln?) Wenn ich für die Nachhilfe eine Rechnung schreibe, muss ich dann die Ust berücksichtigen, oder ist diese Tätigkeit Ust-befreit? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 10.03.2009 08:50
 


THEMA:  Re: legal Nachhilfeunterricht geben
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt mit dem Formular Ver24 bekannt zu geben. Ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, wird Ihnen das Finanzamt mitteilen. Der Gewinn wird mittels Überschussrechnung ermittelt. Wenn der Jahresumsatz unter € 30.000 liegt, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen (kommt Ihren Klienten billiger).
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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