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Verfasst von: Max am 10.03.2009 20:19
 


THEMA:  Anlaufverluste/Verlustvortrag
Guten Tag ! Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmer und habe im 1. und 2. Jahr einen Gewinn von knapp € 100 erwirtschaftet. Im dritten Jahr habe ich in diesem Gewerbe die Meisterprüfung abgelegt und habe dadurch einen Verlust von ca. € 3.000 erwirtschaftet (wenn ich es mir nicht privat zahle). Kann ich diese € 3.000 als "Ausgabe/Verlust" meinen Einnahmen im vierten Jahr gegenrechnen ?
Verfasst von: Erich am 10.03.2009 20:19
 


THEMA:  Re: Anlaufverluste/Verlustvortrag
Da sie schreiben "nebenberuflich" nehme ich an sie sind hauptberuflich unselbständig erwerbstätig. Damit ist der Verlust aus ihrem Gewerbe in dem Jahr in dem er entstanden ist mit den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit zu verrechnen und somit nicht vortragsfähig. Wenn sie im dritten Jahr eine Einkommensteuererklärung gemacht haben dann wurde dieser Verlust angerechnet und sie haben eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten.
Verfasst von: Markus am 21.01.2021 15:31
 


THEMA:  Anlaufverluste/Verlustvortrag

Hallo,

ich möchte nebenberuflich ein Kleinunternehmen eröffnen und habe gewisse Anlaufkosten die ich vorfinanzieren muss, sagen wir 10.000€, damit es leicht zu rechnen ist.

Kann ich hier die Anlaufverluste steuerlich geltend machen und mir 50% Geld zurück holen (Negativsteuer umgangssprachlich)

3 Jahre kann ich negativ fahren bis ich Positiv werden muss damit ich nicht in die Liebhaberei reinfalle oder?

Danke für die Hilfe Mfg

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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