Ich habe für das Jahr 2008 folgende Einkünfte:
geringfügige Beschäftigung: 4180,-
Beschäftigt ein Monat: 470,-
Summe: 4650,-
Um die Studiengebühr rückfordern zu können, benötigt man ein Einkommen von mind. 4886,14
Nachdem ich noch zwei Honorarnoten ausgestellt habe, mit 150 und 250 Euro, würde ich diese Grenze erreichen. Wo gibt man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung diese Einkünfte (Honorarnote) an? Oder benötigt man eine Einkommensteuererklärung?
Danke für die Unterstützung! |
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