Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Daniel am 10.03.2009 19:04
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung 2008 - Honorarnoten
Ich habe für das Jahr 2008 folgende Einkünfte: geringfügige Beschäftigung: 4180,- Beschäftigt ein Monat: 470,- Summe: 4650,- Um die Studiengebühr rückfordern zu können, benötigt man ein Einkommen von mind. 4886,14 Nachdem ich noch zwei Honorarnoten ausgestellt habe, mit 150 und 250 Euro, würde ich diese Grenze erreichen. Wo gibt man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung diese Einkünfte (Honorarnote) an? Oder benötigt man eine Einkommensteuererklärung? Danke für die Unterstützung!
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 10.03.2009 19:04
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung 2008 - Honorarnoten
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben,
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.