Alles was mit der Krankheit zu tun hat (Telefonkosten, km-geld, Parkgebühr) hat der Kranke zu bezahlen und kann als Krankenkosten absetzen.
In Ihrem Fall sind die Einkünfte der Mutter nicht kostendeckend. In diesem Fall sind das "außergewöhnliche Belastungen", genauso wie Brillen, Zahnspangen oder Begräbniskosten (nach Abzug des Erbes). Doch ist es erfahrungsgemäß so, dass der Selbstbehalt für alle diese Kosten gemeinsam, der jedem Arbeitnehmer zumutbar ist, bei ca. 2000,- im Jahr oder noch höher liegt.
Diese außergewöhlichen Belastungen bekommt man steuerlich nur zurück, wenn man mehrere Kinder hat (senkt die Zumutbarkeit) und ein nicht zu hohes Einkommen. |