Verfasst von:
Erich am
11.03.2009 12:44
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THEMA: Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten: |
Im Zuge einer BP hat sich herausgestellt daß die Umsatzgrenze im Jahr 2003 überschritten wurde.
Die USt kann nachverrechnet werden.
Wie sieht das jetzt bei E und U im Jahr 2003 und 2009 aus?
1.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Änderung durch BP auf Einnahmen 30.000,-- und USt 6.000,--. Nachverrechnet werden heuer USt 7.200,-- (Basis 36.000). Somit für E 2009 Netto 6.000,-- und USt 1.200,--.
oder
2.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Keine Änderung durch BP. Verrechnet werden heuer USt 7.200,-- die dann keinerlei Auswirkungen auf die Steuererklärungen 2009 haben.
oder
3.) Wahlrecht zwischen Variante 1 und 2.
Danke für eure Hilfe!
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Verfasst von:
Test am
11.03.2009 12:44
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THEMA: Re: Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten: |
TEstErich geschrieben:
> Im Zuge einer BP hat sich herausgestellt daß die Umsatzgrenze
> im Jahr 2003 überschritten wurde.
> Die USt kann nachverrechnet werden.
> Wie sieht das jetzt bei E und U im Jahr 2003 und 2009 aus?
> 1.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Änderung durch BP auf Einnahmen
> 30.000,-- und USt 6.000,--. Nachverrechnet werden heuer USt
> 7.200,-- (Basis 36.000). Somit für E 2009 Netto 6.000,-- und
> USt 1.200,--.
> oder
> 2.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Keine Änderung durch BP.
> Verrechnet werden heuer USt 7.200,-- die dann keinerlei
> Auswirkungen auf die Steuererklärungen 2009 haben.
> oder
> 3.) Wahlrecht zwischen Variante 1 und 2.
> Danke für eure Hilfe!
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