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Verfasst von: Erich am 11.03.2009 12:44
 


THEMA:  Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten:
Im Zuge einer BP hat sich herausgestellt daß die Umsatzgrenze im Jahr 2003 überschritten wurde. Die USt kann nachverrechnet werden. Wie sieht das jetzt bei E und U im Jahr 2003 und 2009 aus? 1.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Änderung durch BP auf Einnahmen 30.000,-- und USt 6.000,--. Nachverrechnet werden heuer USt 7.200,-- (Basis 36.000). Somit für E 2009 Netto 6.000,-- und USt 1.200,--. oder 2.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Keine Änderung durch BP. Verrechnet werden heuer USt 7.200,-- die dann keinerlei Auswirkungen auf die Steuererklärungen 2009 haben. oder 3.) Wahlrecht zwischen Variante 1 und 2. Danke für eure Hilfe!
Verfasst von: Test am 11.03.2009 12:44
 


THEMA:  Re: Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten:
TEstErich geschrieben: > Im Zuge einer BP hat sich herausgestellt daß die Umsatzgrenze > im Jahr 2003 überschritten wurde. > Die USt kann nachverrechnet werden. > Wie sieht das jetzt bei E und U im Jahr 2003 und 2009 aus? > 1.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Änderung durch BP auf Einnahmen > 30.000,-- und USt 6.000,--. Nachverrechnet werden heuer USt > 7.200,-- (Basis 36.000). Somit für E 2009 Netto 6.000,-- und > USt 1.200,--. > oder > 2.) Einnahmen 2003 - 36.000,--. Keine Änderung durch BP. > Verrechnet werden heuer USt 7.200,-- die dann keinerlei > Auswirkungen auf die Steuererklärungen 2009 haben. > oder > 3.) Wahlrecht zwischen Variante 1 und 2. > Danke für eure Hilfe! >
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