Hallo,
Beim Besuch von wissenschaftlichen Konferenzen (oft im Ausland) werden meine Kosten nur teilweise vom Arbeitgeber (Universität) mittels Reisekostenzuschuss getragen.
Kann ich den Rest den ich selbst trage (Tagungsgebühr, Unterkunft, Flug) als Fortbildungskosten absetzen?
Was ist eigentlich die Unterscheidung von Ausbildungskosten / Studienreise bei den BMF-Texten in diesem Zusammenhang?
Wenn ich an eine Konferenz noch eine Woche Urlaub anhänge kann ich den Flug noch immer absetzen, oder nur mehr die Tagungskosten selbst?
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