Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: mc am 12.03.2009 21:53
 


THEMA:  Vertretung freier Dienstnehmer
1) Wenn ich - geringfügig. als freier Dienstnehmer beschäftigt - mich bei dieser Tätigkeit vertreten lasse: a) wie kann ich das steuerlich korrekt regeln? - Ich erhalte ja weiterhin für meine Honorarnote den Stundenlohn der Firma, für die ich tätig bin. Wäre also mein Einkommen. Ich habe aber meine Vertretung zu bezahlen- somit bleibt mir von meinem Stundenlohn eigentlich ja kein Einkommen? b) Ist es ausreichend, mit der Vertretung einen Werkvertrag zu schließen? c) Wie hat die Vertretung das steuerlich zu behandeln? (Vertretung ist ein Alterspensionist - also gibt es hier ja keine monatliche Zuverdienstgrenze...?) Vielen Dank für die Antworten!
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 12.03.2009 21:53
 


THEMA:  Re: Vertretung freier Dienstnehmer
Ihre Vertretung sollte Ihnen eine Rechnung legen. Somit sind die diesbezüglichen Einnahmen gleich den Ausgaben = 0. Der Alterspensionist muss nur dahingehend nichts beachten, als ihm die Pension nicht gekürzt wird. Steuerlich ist es aber wohl beachtlich.
Verfasst von: mc am 12.03.2009 21:53
 


THEMA:  Re: Vertretung freier Dienstnehmer
ok. Danke erst mal für die Antwort. Das hilft schon mal weiter... Eines ist noch "ein bisschen" unklar: Wenn ich als freier Dienstnehmer fungiere, ist das ja an die Soz.versicherung etc. gemeldet. Als meine Vertretung kann ich theoretisch jede Person X einsetzen (die fachlich qualifiziert ist, versteht sich) - diese Vertretung kann mir dann "einfach so" - ohne Anmeldung, ohne irgendetwas eine Rechnung/Honorarnote legen??? 1.) Dumm gefragt, aber: das geht? 2.) Und umgekehrt: bis zu welcher Monatssumme kann mich meine Vertretung ersetzen? Gibt es da auch eine Art Geringfügigkeitsgrenze, bis zu welchen Beträgen man - nebenberuflich oa. Rechnungen legen kann? Danke für Ihre Antworten schon mal im Voraus.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.