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Verfasst von: Konstantin am 15.03.2009 15:51
 


THEMA:  Gewinn/Basispauschalierung
Guten Tag! Ich habe im Vorjahr (zwischen Arbeitslosigkeit und unselbständiger Tätigkeit) ein Monat ein Gewerbe ausgeübt und dabei einen Gewinn von ca. 2300 Euro (leider über der Grenze von €700) erzielt. Ich hatte nur minimale abschreibbare Ausgaben (Kammerumlage...) und möchte daher die Basispauschalierung in Anspruch nehmen. Ich bin vorher keiner selbständigen Tätigkeit nachgegangen und habe dies auch nie mehr vor. Ich habe nun bereits (mühevoll) herausgefunden, dass ich im Formular E1a "Basispauschalierung", "USt-Brutto" und "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" ankreuzen muss. Richtig? Jedoch, welchen Betrag gebe ich im Feld 9040 (und im Formular E1) an und wo ziehe ich die Pauschalierung ab? Vielen Dank.
Verfasst von: Konstantin am 15.03.2009 15:51
 


THEMA:  Re: Gewinn/Basispauschalierung
Ich habe noch vergessen zu fragen, ob der Einkommensteuererklärung E1 Einkommensnachweise (Honorarnoten) oder andere Unterlagen beizulegen sind.
Verfasst von: Jutta Rapp am 15.03.2009 15:51
 


THEMA:  Re: Gewinn/Basispauschalierung
im Formular E1a "Basispauschalierung", "USt-Brutto" und "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" ankreuzen Richtig? --> ja Unter der Kennzahl 9040 ist die Summe der Einnahmen und bei der Kennzahl 9230 der Pauschalbetrag anzugeben. In der Einkommensteuererklärung ist der Einnahmenüberschuß/Gewinn einzutragen. Beilagen sind nur über Aufforderung des Finanzamtes einzureichen.
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