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Verfasst von: Maria01 am 28.03.2009 18:09
 


THEMA:  Est-Pauschale
S. g. Damen und Herren, ich bin seit febr. 2008 als freie dienstnehmerin (journalistin) beschäftigt. Bei der Einkommenssteuererklärung muss ich ja Formular E 1 und E 1a ausfüllen, oder? Und bei der Gewinnermittlung: Wenn ich mich für die Pauschalisierung (für schrifstellerische Tätigkeiten?) entscheide, muss ich nur meine Einnahmen (bei E1a) bei 9040 eintragen und keine Aufwendungen/Betriebsausgaben? Und muss der Sozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber bezahlt wird, als Einnahme und dann auch wieder als Ausgabe angeführt werden, oder gar nicht anführen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße, Maria
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 28.03.2009 18:09
 


THEMA:  Re: Est-Pauschale
Bei der Pauschalierung ist E1 und E1a auszufüllen. Da Sie freie DN sind, nehme ich an, dass auch eine enstprechende Mitteilung gem §109a EStG an das Finanzamt ergangen ist. Die Einnahmen daher in das entsprechende Feld eintragen. Die Pauschale ermitteln und unter sonstige Ausgaben eintragen (steht auch dabei..."oder pauschale Aufwendungen"). So - und zusätzlich zur pauschalierten Sache ziehen Sie auch noch Ihre SV-Beiträge, nicht die Arbeitgeberbeiträge, aber jene Beiträge, die Ihnen abgezogen wurden = Dienstnehmeranteil zur SV
Verfasst von: kiloweise am 28.03.2009 18:09
 


THEMA:  Re: Est-Pauschale
Hallo! Meines Wissens haben Schriftsteller nur eine Betriebskostenpauschale von 6 %. Als Journalistin könnten Sie durchaus die 12-%-Pauschale nutzen. Bin aber kein Experte.
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