Wenn Kunden Artikel zur Gänze vorauszahlen, nimmt man Geld ein. Wenn man aber die Ware noch nicht vom Großhändler bezogen hat und somit noch Ausgaben der Zukunft noch offen sind, muss man dann von der gesamten Einnahme beim Jahresabschluß Einkommenssteuer bezahlen?
Oder kann man diese Einnahme (als Einzelunternehmer mit E-A-Rechnung) etwa als Treuhandvermögen, Rücklage oder was auch immer behandeln?
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