Verfasst von:
Anne am
16.03.2009 15:08
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THEMA: Fahrtkosten Auto |
Es gibt doch die Möglichkeit die tatsächlichen Autokosten für eine nichtselbständige Tätgkeit geltend zu machen, wenn man das Fahrzeug überwiegend für die berufliche Tätigkeit benötigt. Konkret wird das Auto zu 65% nur für die Fahrten zw Wohnung und Arbeit benutzt, da öffentlich nicht möglich. In welche Spalte im Einkommensteuer Formular (Es gibt auch selbständige Einkünfte, das Auto wird dafür aber nicht benutzt)müssen diese kosten geschrieben werden?
MfG
Anne
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Verfasst von:
WT/StB am
16.03.2009 15:08
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THEMA: Re: Fahrtkosten Auto |
Diese Möglichkeit gibt es NICHT.
Sie haben als Arbeitnehmerin den Verkehrsabsetzbetrag, womit sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sind.
Weiters könnte Ihnen, je nach Entfernung und Benutzbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, das Pendlerpauschale zustehen.
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