Sg Damen und Herren,
ich habe betreffend meiner Lebensversicherung eine Frage. Wenn ich diese Lebensversicherung ausschließlich dafür abgeschlossen habe, um eine Sicherheit für meinen Kredit zu bieten, kann man diesen dann absetzen?
Und was wäre, wenn ich einen Fremdwährungskredit habe und diese fondsgebundene LV als Tilgungsträger dient?
Ich glaube nämlich, dass man dies dann nicht absetzen kann - was ist jedoch, wenn ich das nun schon einige Jahre getan habe - das FA dies akzeptiert hat? Muss ich etwas nachzahlen, sobald ich die LV (Er- und Ableben) ausbezahlt bekomme?
Danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort!!
MlG
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