Hallo,
Folgender Sachverhalt bei dem ich eure Hilfe benötige:
Grundgedanke: Gewinn von Vermietung und Verpachtung von Wohnungen in eine GmbH übertragen um Steuern zu sparen, jedoch sollen die Wohnungen nicht ins Eigentum der GmbH übergehen um Einmalkosten (Eintragungsgebühr, GrESt), sowie die Besteuerung von Grund und Boden bei einem §5 Ermittler zu vermeiden.
Lösungsansatz:
Derzeit befinden sich 3 vermietete Eigentumswohnungen im Privatvermögen, wovon das Fruchtgenussrecht an eine GmbH übertragen werden soll (ohne Grundbuchseintrag um Kosten zu sparen).
Die AfA bleibt weiterhin bei der natürlichen Person. Damit die AfA steuerlich nicht verloren geht, wird das Fruchtgenuss gegen Entgelt in Höhe der AfA an die GmbH übertragen.
Somit hat nun die GmbH die Einkünfte aus der Vermietung und Aufwendungen in Höhe der AfA.
Allerdings wie verhält es sich mit den Betriebskosten?
Ist es möglich dass die Hausverwaltung die Betriebskosten direkt der GmbH vorschreibt? Diese könnte sich dann nämlich ja die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.
Gibt es hierzu Rechtsgrundlagen (EStRL bzw Gerichtsurteile an denen man sich orientieren kann?
Was für Alternativen bestehen noch?
Schon mal ein herzliches Danke an die Kollegen. |
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