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Verfasst von: Kerstin Schaumeier am 17.03.2009 06:05
 


THEMA:  Geringfügig und Werkvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Studentin und verdiene im Rahmen einer geringfügigen Anstellung 340€ pro Monat und möchte nebenbei auf Werkvertragsbasis für eine andere Firma Übersetzungen durchführen. Stimmt es, dass ich bis ca. 4300€ aus dieser selbstständigen Tätigkeit keine Sozialversicherung bezahlen muss, auch wenn insgesamt (geringfügige Anstellung + Werkvertrag) die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird? Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Kerstin Schaumeier
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.03.2009 06:05
 


THEMA:  Re: Geringfügig und Werkvertrag
Für die Sozialversicherung zählt nur das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
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