Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Studentin und verdiene im Rahmen einer geringfügigen Anstellung 340€ pro Monat und möchte nebenbei auf Werkvertragsbasis für eine andere Firma Übersetzungen durchführen.
Stimmt es, dass ich bis ca. 4300€ aus dieser selbstständigen Tätigkeit keine Sozialversicherung bezahlen muss, auch wenn insgesamt (geringfügige Anstellung + Werkvertrag) die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
Kerstin Schaumeier
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