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Verfasst von: malim am 30.03.2009 06:36
 


THEMA:  nebenberuflicher Zusatzverdienst
Sg Damen und Herren, ich bin hauptberuflich (38,5h brto-verdienst 2.200,-) als Angestellte beschäftigt! Nebenbei mache ich noch eine Ausbildung an einer Fachakademie (andere Brachne als Hauptberuf) auf meine Kosten! Da bereits pro Semester Projekte bzw bereits Auftrags-Anfragen von Bekannten anstehen, bitte ich um Auskunft wieviel ich maximal dazuverdienen darf! Möchte hiermit meine Ausbildung ein bisschen mit-finanziern! Wie gehe ich hier grundsätzlich vor und wo muss ich meinen Zusatzverdienst melden? Muss ich Rechnungen an meinen Kunden stellen um auch einen Nachweiß für meine Dienstleistung erbringen zu können!? Vielen Dank im voraus & mfg
Verfasst von: Jutta Rapp am 30.03.2009 06:36
 


THEMA:  Re: nebenberuflicher Zusatzverdienst
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt und ev. der Sozialversicherung zu melden. Eine maximale Zuverdienstgrenze gibt es weder im Steuer- noch im Sozialversicherungsrecht.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.03.2009 06:36
 


THEMA:  Re: nebenberuflicher Zusatzverdienst
Bis 730,-- jährlich zahlen Sie keine Einkommensteuer. Bis ca 4.200,--keine Sozialversicherung. Wenn Sie diese Grenzen überschreiten müssen Sie sich beim Finazamt bzw. auch bei der Sozialvers.d.gew.Wirtschaft melden. Es ist sinnvoll Rechnung zu stellen. Ihr Ausbildung sollte abzugsfähig sein. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37 DW 13
Verfasst von: kaernten22 am 30.03.2009 06:36
 


THEMA:  Re: nebenberuflicher Zusatzverdienst
Ich bin selbst nebenberuflich als Trainerin i.d. Erwachsenenbildung tätig. Du kannst bis 730 EUR/Jahr Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben=Gewinn) dazuverdienen. Dh du kannst, die dir entstandenen Aufwendungen den Einnahmen gegenrechnen (zB km-Geld, Fachliteratur, anteil. Telefonkosten usw.). Diese Einnahmen-Ausgaben-Rechnung brauchst du nur dem jährlichen Lohnsteuerausgleich beilegen. Überschreitest du diese 730 EUR, musst du sowieso ein Einkommenssteuerformular ausfüllen. Dann wird der gesamte Zusatzverdienst zu deinem Gehalt dazugeschlagen und versteuert.
Verfasst von: Ranchi am 30.03.2009 06:36
 


THEMA:  Re: nebenberuflicher Zusatzverdienst
Ich klink mich da auch mal ein, da ich selber auch vollzeit berufstätig bin und mir nebenbei was dazuverdienen möchte. Über die Freibetragsgrenzen bin ich schon bestens informiert, auch was die ganzen Erklärungen beim Finanzamt angeht. Was mir bisweilen aber noch niemand verraten wollte/hat ist, was passiert, wenn ich die 730€ Zusatzverdienst überschreite, dem Finanzamt aber nix davon sag und einfach jährlich meine Arbeitnehmerveranlagung abgeb und auf meinen Zusatzverdienst "vergesse"? Oder erfährt das Finanzamt automatisch von meinem Zusatzverienst wenn ich als freier Dienstnehmer arbeite? Der Hintergrund meiner Frage ist jener, weil ich am Finanzamt schon mal angerufen hab und mich erkundigen wollte, und mir die Dame am Telefon gesagt hat, "es ist nicht immer gut Steuern bezahlen zu wollen"......
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