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Verfasst von: Corina am 19.03.2009 19:01
 


THEMA:  Krankengeld als freier Dienstnehmer
Guten Tag, ich arbeite als freier Dienstnehmer und war im Jahr 2009 November und Dezember im Krankenstand. Ich bekam im November 570,-Euro Krankengeld ausbezahlt, das restliche Krankengeld für 2008 überwies die Krankenkasse genau am 23.Dez 08 und gab das so ans Finanzamt weiter. Ich hab dieses Geld aber auf zwei Teile erst im Jänner 09 erhalten, und zwar am 5.Jänner und am 14.Jänner. Hab beim Finanzamt angerufen, die sagen, wenn das ans Finanzamt so übermittelt wurde von der Krankenkasse, das die das am 23.12.09 überwiesen haben, dann wird das auch bei uns so erfaßt für 2008. Meine Frage ist nun, gelten Einnahmen nicht dann als Einnahmen, mit dem Datum wo man diese erhalten hat? Wären die zwei Beträge des Krankengeldes die ich im Jänner erhielt nicht für 2009 hinzuzurechnen?? Und die weitere Frage ist, wird dieses Krankengeld, so um die 1500,-Euro gesamt wie ein Lohn versteuert, also einfach als hätt ich den normalen Monatslohn erhalten?? danke für Info Corina
Verfasst von: Corina am 19.03.2009 19:01
 


THEMA:  Re: Krankengeld als freier Dienstnehmer
sorry weshalb bekommen soviele nach mir eine Antwort auf ihre Frage, nur ich nicht, ist was unklar in meiner Anfrage? danke für Info
Verfasst von: andreasdf am 19.03.2009 19:01
 


THEMA:  Re: Krankengeld als freier Dienstnehmer
Nachdem das Krankengeld als Ersatz fürs Gehalt bezahlt wird, würd ich meinen, dass es unter die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen des § 19 EStG fällt und in dem Wirtschaftsjahr zu versteuern ist, in das es wirtschaftlich gehört. Also im Jahr 2008.
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