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Verfasst von: jurek am 28.03.2009 17:59
 


THEMA:  nachzahlung versicherung
hallo eine frage bez. versicherung: ich muss dieses jahr eine steuererklärung machen um die studiengebühren zurückgezahlt zu bekommen. ich habe auf honorarnotenbasis ca. 10000 euro verdient. gewinn ist überschlagsmäßig nach einnahmen-ausgabenrechnung ca. 8000 euro. ich hab mich ab 2009 bei der gewerblichen sv angemeldet. jetzt wollte ich fragen ob ich bei der gsva für 2008 etwas nachzahlen muss, wenn ich eigentlich 2008 die grenze von 6400 euro überschreite, obwohl ich letztes jahr als studentin bei der gkk gemeldet war. würde es sinn machen meinen gewinn unter diese grenze zu drücken? ich habe z.b. einen computer gekauft, der in dieser eingaben/ausgaben rechnung nicht enthalten ist? wie hoch dürfen bei einnahmen/ausgaben rechnung die ausgaben sein? gibt es da eine grenze? wie hoch wäre eine solche nachzahlung? vielen dank für ihre hilfe. beste grüße jz
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.03.2009 17:59
 


THEMA:  Re: nachzahlung versicherung
Ja, wenn die SVA einen Steuerbescheid erhält, müssen Sie nachzahlen.Die Frage ist, ob das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, wenn Sie unter der Einkommensgrenze sind. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37
Verfasst von: kiloweise am 28.03.2009 17:59
 


THEMA:  Re: nachzahlung versicherung
Hallo! Meine Wissens droht Ihnen eine Nachzahlung der SV-Beiträge von ca. 25 % Ihres Gewinns 2008 zuzüglich eines Strafzuschlags von 9,3 % wegen unterlassener rechtzeitiger Meldung bei der SVA-Pflichtversicherung. Sie wären dann nachträglich für das gesamte Jahr 2008 bei der SVA versichert, mit Krankenversicherung, Pensionsversicherung, ... Es ist daher wahrscheinlich sinnvoll, nach Möglichkeit den Gewinn unter die Pflichtversicherungsgrenze von 6453 Euro zu drücken. Ohne Gewähr, aber nach meinem besten Wissen. Siehe z.B. hier ein ähnliches Beispiel: http://bildungsserver.vhs.at/buchhaltung/SozSteuFAQs "Meine Einkünfte betragen aus selbständiger Arbeit Euro 7.000,-, daher bin ich nicht einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt erhält daher keine EST-Erklärung und stellt auch keinen Bescheid aus. Was passiert mit der Sozialversicherung? Da die Grenze von Euro 6.453,36 überschritten wurde, sind Euro 7.000 komplett SV-pflichtig. Die SVA erlangt Kenntnis im Zuge einer möglichen Betriebsprüfung beim Auftraggeber und verlangt wegen unterlassener Meldung zusätzlich 9,3% Strafzuschlag."
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