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Verfasst von: Mia am 18.03.2009 16:43
 


THEMA:  OEG
Ich habe vor einigen Jahren für die OEG meines Lebensgefährten unterschrieben, war also Gesellschafter. Nach der Trennung stellte sich heraus, dass er nie eine Steuererklärung gemacht hatte, dann geschätzt wurde (viel zu hoch) und auch darauf nicht reagiert hatte. Die erste persönlich an mich adressierte Post war dann die Zahlungsaufforderung vom FA. Als Gesellschafter hafte ich dafür ja ungeteilt, aber habe ich nicht auch das Recht solche Informationen zu bekommen, solange man noch reagieren kann, auch wenn der zweite Gesellschafter diese Infos verschweigt.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.03.2009 16:43
 


THEMA:  Re: OEG
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